Beschlossen auf der Hauptversammlung 2010
BEITRÄGE der TENNISABTEILUNG ab 1.1.2015 |
|
Jugendliche bis 14 |
20 |
- Jugendliche ab 15 - Schüler, Studenten, Azubis (nur auf Nachweis) |
45 |
Wehrdienst, Zivildienst (nur auf Nachweis) |
45 |
Erwachsene |
135 |
Ehepaar/eingetragene Partnerschaft |
200 |
Ehepaar mit Kindern bis 14 |
200 + 10 |
Ehepaar mit Kindern ab 15 und jünger |
200 + 35 |
Elternteil mit Kindern bis 14 |
140 |
Elternteil mit Kindern ab 15 |
135 + 35 |
Bei Nichtabbuchung der Beträge (Rechnungszahler) |
5 |
Passive |
31 |
Kästchenmiete |
11 |
Arbeitseinsatz, wenn nicht gehalten (siehe unten) |
60 |
Informationen zum Arbeitseinsatz (6 Stunden je 10,- €)
1. Arbeitseinsatz für Mitglieder, die vor dem 1. Oktober 16 Jahre alt sind (2015 entsprechend ab Jahrgang 1999)
2. Ausgenommen sind:
-
- Neumitglieder, die im laufenden Jahr eingetreten sind).
- Mitglieder, die vor dem 1. April 70 Jahre alt sind (2015 entsprechend ab Jahrgang 1945).
- Passive
3. Der Arbeitseinsatz kann für ein Familienmitglied übernommen werden.
4. Für mehr geleistete Arbeitsstunden können bis zu fünf Gutscheine für Gastspieler vergütet werden.
5. Der Arbeitseinsatz wird nur mit Unterschrift eines Vorstandsmitglieds auf der dafür vorgesehenen Karte oder auf einer ausgelegten Liste akzeptiert.
6. Die Termine und Einsatzmöglichkeiten werden ausgehängt oder erfolgen nach Absprache mit den Technischen Leitern.
Der Abteilungsvorstand