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Mitgliedsbeiträge 2024

  • Details
  • Kategorie: Mitgliedsbeiträge

Studierende, Azubis, Schüler*innen Nachweise spätestens zum 31.11. an die Geschäftsstelle.
Monatliche Kündigung der Vereins- und Abteilungsmitgliedschaft, Kündigungsfrist 3 Monate. Der Jahresbeitrag wird nicht erstattet. Hauptvereinsbeitrag jährlich für Bestandsmitglieder, auf Wunsch monatlich (teurer). Neumitglieder nur Aufnahmebeitrag (50% des jeweiligen Abteilungsbeitrags) im 1. Jahr der Mitgliedschaft. Meldung an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

BEITRÄGE der TENNISABTEILUNG ab 1.1.2023

Kinder unter 13

25

Jugendliche ab 13 bis unter 18

50

Azubies, Bufdies, Student*innen ab 18 (Nachweis jährlich erforderlich)

60

Erwachsene, Elternteil mit Kinder unter 13

135

Elternteil mit Kindern ab 13 bis 17

160

Ehepaar/eingetragen Partnerschaft

200

Ehepaar mit Kindern unter 13

200

Ehepaar mit Kindern ab 13 bis 17

230

Passive

30

NEUMITGLIEDER  Aufnahmebeitrag (50% Ermäßigung des Abteilungsbeitrags im ersten Jahr der Mitgliedschaft)

 

SCHNUPPERER (2 Monate)  70% Ermäßigung, kein Hauptvereinsbeitrag

 

Kästchenmiete

10

Arbeitseinsatz, wenn nicht gehalten, siehe unten

72

 

Informationen zum Arbeitseinsatz (6 Stunden je 12,- €)

  1. Arbeitseinsatz für Mitglieder, die im laufenden Jahr 16 Jahre und älter sind (2024 ab Jahrgang 2008). Nähere Infos über unsere sozialen Medien und Aushang.

  2. Ausgenommen:
    - Neumitglieder ab 1.9. 2023 und Neumitglieder 2024
    - Mitglieder, ab 70 im laufenden Jahr (2024 ab Jahrgang 1954)
    - Passive Mitglieder, Übungsleiter, Trainer

  3. Der Arbeitseinsatz kann für ein Familienmitglied übernommen werden. Beachten Sie weitere Informationen.

  4. Mehr geleistete Arbeitsstunden werden mit bis zu fünf Gutscheinen für Gastspieler vergütet.

  5. Der Arbeitseinsatz gilt nur mit Unterschrift eines Vorstandsmitglieds auf der dafür vorgesehenen Karte.

  6. Termine und Einsatzmöglichkeiten werden über die Homepage, E-Mail, WhatsApp oder Aushänge bekanntgegeben oder erfolgen nach Absprache mit dem Technischen Leiter.
 Der Abteilungsvorstand