Studierende, Azubis, Schüler*innen Nachweise spätestens zum 31.11. an die Geschäftsstelle.
Monatliche Kündigung der Vereins- und Abteilungsmitgliedschaft, Kündigungsfrist 3 Monate. Der Jahresbeitrag wird nicht erstattet. Hauptvereinsbeitrag jährlich für Bestandsmitglieder, auf Wunsch monatlich (teurer). Neumitglieder nur Aufnahmebeitrag (50% des jeweiligen Abteilungsbeitrags) im 1. Jahr der Mitgliedschaft. Meldung an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
BEITRÄGE der TENNISABTEILUNG ab 1.1.2023 |
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Kinder unter 13 |
25 |
Jugendliche ab 13 bis unter 18 |
50 |
Azubies, Bufdies, Student*innen ab 18 (Nachweis jährlich erforderlich) |
60 |
Erwachsene, Elternteil mit Kinder unter 13 |
135 |
Elternteil mit Kindern ab 13 bis 17 |
160 |
Ehepaar/eingetragen Partnerschaft |
200 |
Ehepaar mit Kindern unter 13 |
200 |
Ehepaar mit Kindern ab 13 bis 17 |
230 |
Passive |
30 |
NEUMITGLIEDER Aufnahmebeitrag (50% Ermäßigung des Abteilungsbeitrags im ersten Jahr der Mitgliedschaft) |
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SCHNUPPERER (2 Monate) 70% Ermäßigung, kein Hauptvereinsbeitrag |
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Kästchenmiete |
10 |
Arbeitseinsatz, wenn nicht gehalten, siehe unten |
72 |
Informationen zum Arbeitseinsatz (6 Stunden je 12,- €)
- Arbeitseinsatz für Mitglieder, die im laufenden Jahr 16 Jahre und älter sind (2024 ab Jahrgang 2008). Nähere Infos über unsere sozialen Medien und Aushang.
- Ausgenommen:
- Neumitglieder ab 1.9. 2023 und Neumitglieder 2024
- Mitglieder, ab 70 im laufenden Jahr (2024 ab Jahrgang 1954)
- Passive Mitglieder, Übungsleiter, Trainer - Der Arbeitseinsatz kann für ein Familienmitglied übernommen werden. Beachten Sie weitere Informationen.
- Mehr geleistete Arbeitsstunden werden mit bis zu fünf Gutscheinen für Gastspieler vergütet.
- Der Arbeitseinsatz gilt nur mit Unterschrift eines Vorstandsmitglieds auf der dafür vorgesehenen Karte.
- Termine und Einsatzmöglichkeiten werden über die Homepage, E-Mail, WhatsApp oder Aushänge bekanntgegeben oder erfolgen nach Absprache mit dem Technischen Leiter.