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Spiel- und Platzordnung der Tennisabteilung im Turnverein Cannstatt 1846 e.V.


  1. Zuständigkeit
    1. Diese Ordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 17.04.2006 beschlossen und auf der Mitgliederversammlung am 11.04.2018 geändert. Ergänzungen werden durch Aushang und in der Homepage bekannt gegeben.
    2. Zuständig für die Einhaltung dieser Ordnung ist die Abteilungsleitung.
    3. Diese Ordnung regelt den Spiel- und Sportbetrieb sowie die Benutzung der Tennisanlage und deren Einrichtungen.
  2. Nutzung der Tennisanlage
    1. Die Freiplätze können ab 6.00 Uhr bis zum Eintritt der Dunkelheit genutzt werden. Der aktuelle Schließdienst des Clubraums und der Umkleiden wird durch Aushang sowie in der Homepage bekannt gegeben.
    2. Bei Nichtbespielbarkeit der Tennisplätze kann, abhängig von dem Vertrag mit dem Hauptverein, die Tennishalle über unseren Cheftrainer im Sommer angemietet werden.
    3. Werbematerial darf nur mit Zustimmung der Abteilungsleitung angebracht oder ausgelegt werden.
    4. Die Versorgung mit Getränken und deren Ausschank wird ganzjährig ausschließlich durch den Abteilungsvorstand geregelt. Preise und Regelungen werden ausgehängt.
    5. Die private Nutzung der Clubräume ist vom Vorstand gegen Entrichtung einer Mietzahlung vorher genehmigen zu lassen.
  3. Bespielbarkeit der Plätze
    1. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet die Technische Leitung, der Platzwart oder ein anwesendes Vorstandsmitglied.
  4. Spielberechtigung
    1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, Jugendliche sowie Gäste und Personen, denen von der Abteilungsleitung ein Spielrecht eingeräumt worden ist.
    2. Spielberechtigt ist nur, wer die durch die Hauptversammlung beschlossenen Beiträge, etwaige Umlagen und Gebühren entrichtet hat.
    3. Die Spielberechtigung wird durch den Besitz der namentlichen Saisonspielmarke dokumentiert. Diese Spielmarke ist nicht übertragbar. Bei Verlust ist umgehend eine neue Spielmarke zu beantragen. Zwischenzeitlich wird eine Ersatzmarke ausgegeben. Für die neue Spielmarke wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- EUR erhoben.
    4. Gäste, Fremdbucherinnen und Fremdbucher erhalten für die Spieldauer eine entsprechende Spielmarke. Eine detaillierte Regelung wird durch Aushang und in der Homepage bekannt gegeben.
    5. Jugendliche, die in Mannschaften spielen, haben das gleiche Spielrecht wie aktive Erwachsene. Ein Aushang regelt die Bedingungen für die Jugendlichen, die nicht in einer Mannschaft spielen.
  5. Spielbetrieb
    1. Die Spielzeit auf allen Plätzen beträgt für das Einzel 45 Minuten, für das Doppel 60 Minuten.
    2. Auf den Tennisplätzen sind Tennisschuhe und sportgerechte Kleidung vorgeschrieben.
    3. Vor Spielbeginn müssen die Spielmarken auf der Belegungstafel entsprechend Punkt 5.1 persönlich gesteckt und nach Spielende wieder entfernt werden.
    4. Wird eine entsprechend belegte Spielzeit nicht innerhalb von fünf Minuten nach deren Beginn wahrgenommen, verfällt das Spielrecht.
    5. Eine neue Platzreservierung ist nur nach Ablauf der belegten Spielzeit möglich.
    6. Die Plätze sind vor und nach jeder Spielzeit, falls erforderlich, zu spritzen und abzuziehen.
    7. Bei starker Platzbelegung soll vermehrt Doppel gespielt werden.
    8. Für Forderungsspiele gilt die Spielmarke „Forderungsspiele” in Verbindung mit den Spielmarken der beiden Spielerinnen oder Spieler. Die Spiele müssen in der Forderungsliste korrekt eingetragen sein. Es gilt nicht die 45-Minuten-Regelung. Allerdings darf der Trainingsbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
    9. Trainingsbetrieb und Mannschaftstraining werden saisonal geregelt und durch Aushang sowie in der Homepage bekannt gegeben.
    10. Verbandsspiele, Veranstaltungen des DTB und WTB, von der Abteilungsleitung beschlossene oder genehmigte Turniere, Wettkämpfe und Veranstaltungen haben Vorrang vor dem allgemeinen Spielbetrieb und werden rechtzeitig durch Aushang und in der Homepage bekannt gegeben. Nach Möglichkeiten werden Plätze für den allgemeinen Spielbetrieb freigehalten.
    11. Der von der Abteilungsleitung bestellte Tennistrainer und seine Assistenten sind alleine berechtigt, ein Training gegen Entgelt durchzuführen. Ausnahmen können durch die Abteilungsleitung zugelassen werden.
  6. Haftung
    1. Aus Haftungsgründen sind Schäden unverzüglich dem Vorstand zu melden.
    2. Der TV Cannstatt haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Benutzer der Tennisanlage haften für Schäden aus unsachgemäßer Benutzung.
  7. Verhalten auf der Anlage
    1. Kinder auf der Anlage obliegen der Aufsichtspflicht der Eltern.
    2. Hunde sind auf der Tennisanlage an der Leine zu halten.
    3. Streitigkeiten und sich daraus ergebende Maßnahmen (Verweis, Platzverbot etc.) regelt die Abteilungsleitung oder die von ihr beauftragte Person.

Rücksichtnahme, Fairness und pfleglicher Umgang mit dem Vereinseigentum sind selbstverständlich!